Devisenhandel - die Steuer
Wer sich zum ersten Mal mit dem Devisenhandel beschäftigt
und in die Investmentklasse einsteigen möchte, sollte sich unbedingt auch
für die Frage nach der Steuer interessieren. Gewinne aus dem Devisenhandel
unterliegen der Besteuerung, sie sind bei der jährlichen Steuererklärung
anzugeben. Wer von Anfang an auf einige Details achtet, wird mit der
Finanzbehörde auch dann keine Schwierigkeiten bekommen, wenn man die
ersten Erfolge auf dem Handelsparkett verbuchen konnte.
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Steuerpflicht gilt auch für Einsteiger
Für Anfänger mag sich die Frage nach der Besteuerung in der
Anfangszeit ihrer Handelstätigkeit vielleicht nicht stellen.
Realisiert man aus dem Handel mit Fremdwährungen Verluste, greift
dafür natürlich keine Steuerpflicht. Doch schon der erste Euro Gewinn,
den er Anfänger einstreicht, unterliegt der Besteuerung. Deshalb ist
es gut zu wissen, dass der Gesetzgeber grundsätzlich keine
Unterschiede zwischen Anfängern und professionellen Tradern macht. Im
Idealfall informiert man sich also frühzeitig, wie die Besteuerung
geregelt ist.
Gewinne unterliegen der Einkommenssteuer
Vereinfacht gesagt, ist für den Gewinn aus dem Devisenhandel
Einkommenssteuer zu zahlen. Bei Kapitalerträgen greift in Deutschland
eine einheitliche Steuer, die Abgeltungssteuer. |
Sie beträgt 25 Prozent des erzielten Gewinns, hinzu kommen
der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer,
sofern der Steuerpflichtige Kirchensteuer zahlt. Beträgt der persönliche
Steuersatz weniger als 25%, kann bei der Einkommensteuerveranlagung eine
sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden, die zur Anwendung des
persönlichen Steuersatzes führt, wenn dieser niedriger ist-
Der Anleger muss durch die Besteuerung also bei jedem Gewinn mit einem
erheblichen Abschlag rechnen. Maßgeblich für alle steuerlichen
Vorschriften ist der Wohnsitz des Anlegers. Die Steuerpflicht gilt also
für alle Devisenhändler mit Wohnsitz in Deutschland. Allerdings
unterscheidet sich die Art der Steuerabführung in Abhängigkeit von dem
Geschäftssitz des Brokers.
Deutsche Broker führen Steuer selbst ab
Hat ein deutscher oder ein ausländischer Broker einen Standort in
Deutschland, führt er die zu zahlende Steuer auf den Forex-Gewinn direkt
an die Finanzbehörde ab. Der Broker agiert hier ähnlich wie jede Bank,
wenn ein Investment mit Gewinn getätigt wurde. Die Abgeltungssteuer, der
Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden also noch vor der
Auszahlung des Gewinns durch den Broker an die Steuerbehörde abgeführt.
Der Anleger erhält den um die Steuer reduzierten Gewinn ausgezahlt und
muss sich letztlich auch in der Steuererklärung um nichts mehr kümmern.
Ausländische Broker führen keine Steuer ab
Ist der Händler bei einem ausländischen Broker aktiv, der keinen Standort
in Deutschland hat, wird der gesamte Gewinn an ihn ausgeschüttet. Es
erfolgen dann kein Abzug der Steuern und keine Abführung an die deutschen
Steuerbehörden. Der Anleger muss seinen Gewinn deshalb in der
Einkommenssteuererklärung angeben und darauf Steuern bezahlen. Da es sich
in Abhängigkeit von der Höhe des Gewinns bei 25 Prozent Abgeltungssteuer
zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer durchaus um eine
erhebliche Summe handelt, ist es ratsam, schon bei der Auszahlung des
Gewinns durch den Broker einen Teil für die Steuer zurückzubehalten. Sonst
droht spätestens bei der Bekanntgabe des Steuerbescheids das böse
Erwachen, wenn man über 30 Prozent des einbehaltenen Gewinns als Steuer
abführen muss. Selbst professionelle Trader sind durch hohe
Steuerzahlungen schon in unerwartete wirtschaftliche Schwierigkeiten
geraten, deshalb lohnt es sich, hier besonders sorgfältig vorzugehen.
Der Sparerpauschbetrag gewährt Erleichterungen
Die deutsche Steuergesetzgebung gewährt für Steuerpflichtige einen
Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt für Alleinstehende 801 Euro pro Jahr,
zusammenveranlagte Ehegatten erhalten einen Pauschbetrag von 1.602 Euro
auf die gesamten Kapitalerträge.
Gewinne aus Kapitalerträgen sind bis zur Höhe des geltenden
Sparerpauschbetrags steuerfrei, sie sind lediglich in der Steuererklärung
anzugeben. Im Einzelfall sollte selbstverständlich jeder Steuerpflichtige
einen Steuerberater hinzuziehen, um seine persönliche Steuerpflicht zu
klären, da aus der Nichtbeachtung der Steuervorschriften finanzielle und
strafrechtliche Konsequenzen folgen können.
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