iFOREX Online Trading

www.devisenhandel-fuer-anfaenger.de

Devisenhandel - die Steuer

Wer sich zum ersten Mal mit dem Devisenhandel beschäftigt und in die Investmentklasse einsteigen möchte, sollte sich unbedingt auch für die Frage nach der Steuer interessieren. Gewinne aus dem Devisenhandel unterliegen der Besteuerung, sie sind bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Wer von Anfang an auf einige Details achtet, wird mit der Finanzbehörde auch dann keine Schwierigkeiten bekommen, wenn man die ersten Erfolge auf dem Handelsparkett verbuchen konnte.

Steuerpflicht gilt auch für Einsteiger

Für Anfänger mag sich die Frage nach der Besteuerung in der Anfangszeit ihrer Handelstätigkeit vielleicht nicht stellen. Realisiert man aus dem Handel mit Fremdwährungen Verluste, greift dafür natürlich keine Steuerpflicht. Doch schon der erste Euro Gewinn, den er Anfänger einstreicht, unterliegt der Besteuerung. Deshalb ist es gut zu wissen, dass der Gesetzgeber grundsätzlich keine Unterschiede zwischen Anfängern und professionellen Tradern macht. Im Idealfall informiert man sich also frühzeitig, wie die Besteuerung geregelt ist.

Gewinne unterliegen der Einkommenssteuer

Vereinfacht gesagt, ist für den Gewinn aus dem Devisenhandel Einkommenssteuer zu zahlen. Bei Kapitalerträgen greift in Deutschland eine einheitliche Steuer, die Abgeltungssteuer.

Sie beträgt 25 Prozent des erzielten Gewinns, hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer, sofern der Steuerpflichtige Kirchensteuer zahlt. Beträgt der persönliche Steuersatz weniger als 25%, kann bei der Einkommensteuerveranlagung eine sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden, die zur Anwendung des persönlichen Steuersatzes führt, wenn dieser niedriger ist-
Der Anleger muss durch die Besteuerung also bei jedem Gewinn mit einem erheblichen Abschlag rechnen. Maßgeblich für alle steuerlichen Vorschriften ist der Wohnsitz des Anlegers. Die Steuerpflicht gilt also für alle Devisenhändler mit Wohnsitz in Deutschland. Allerdings unterscheidet sich die Art der Steuerabführung in Abhängigkeit von dem Geschäftssitz des Brokers.

Deutsche Broker führen Steuer selbst ab


Hat ein deutscher oder ein ausländischer Broker einen Standort in Deutschland, führt er die zu zahlende Steuer auf den Forex-Gewinn direkt an die Finanzbehörde ab. Der Broker agiert hier ähnlich wie jede Bank, wenn ein Investment mit Gewinn getätigt wurde. Die Abgeltungssteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden also noch vor der Auszahlung des Gewinns durch den Broker an die Steuerbehörde abgeführt. Der Anleger erhält den um die Steuer reduzierten Gewinn ausgezahlt und muss sich letztlich auch in der Steuererklärung um nichts mehr kümmern.

Ausländische Broker führen keine Steuer ab

Ist der Händler bei einem ausländischen Broker aktiv, der keinen Standort in Deutschland hat, wird der gesamte Gewinn an ihn ausgeschüttet. Es erfolgen dann kein Abzug der Steuern und keine Abführung an die deutschen Steuerbehörden. Der Anleger muss seinen Gewinn deshalb in der Einkommenssteuererklärung angeben und darauf Steuern bezahlen. Da es sich in Abhängigkeit von der Höhe des Gewinns bei 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer durchaus um eine erhebliche Summe handelt, ist es ratsam, schon bei der Auszahlung des Gewinns durch den Broker einen Teil für die Steuer zurückzubehalten. Sonst droht spätestens bei der Bekanntgabe des Steuerbescheids das böse Erwachen, wenn man über 30 Prozent des einbehaltenen Gewinns als Steuer abführen muss. Selbst professionelle Trader sind durch hohe Steuerzahlungen schon in unerwartete wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, deshalb lohnt es sich, hier besonders sorgfältig vorzugehen.

Der Sparerpauschbetrag gewährt Erleichterungen

Die deutsche Steuergesetzgebung gewährt für Steuerpflichtige einen Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt für Alleinstehende 801 Euro pro Jahr, zusammenveranlagte Ehegatten erhalten einen Pauschbetrag von 1.602 Euro auf die gesamten Kapitalerträge. Gewinne aus Kapitalerträgen sind bis zur Höhe des geltenden Sparerpauschbetrags steuerfrei, sie sind lediglich in der Steuererklärung anzugeben. Im Einzelfall sollte selbstverständlich jeder Steuerpflichtige einen Steuerberater hinzuziehen, um seine persönliche Steuerpflicht zu klären, da aus der Nichtbeachtung der Steuervorschriften finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen folgen können.

Devisenhandel
Was ist Devisenhandel
Devisenhandel für Anfänger
Devisenhandel Profi
Devisenhandel für Kleinanleger
Devisenhandel lernen
Der richtige Onlinebroker
Devisenhandel - das Demokonto
Devisenhandel - die Strategie
Devisenhandel und der Hebel
Devisenhandel Tipps und Tricks
Forex ist Devisenhandel
Devisenhandel Nachrichten
Das Devisenhandelbuch
Das beste Sozial Trading Netzwerk
Automatischer Devisenhandel
Devisenhandel und die Steuer
Devisenhandel - die richtige Software

Startseite devisenhandel.tips

 

 

Impressum/AGB    Bild: © jjayo - Fotolia.com